Elterninformation zum Betretungsverbot bis zum 17.04.20 wegen der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie kurz über einige Themen zum aktuellen Betretungsverbot informieren:

1. Notfallbetreuung, wenn beide Erziehungsberechtigte in der „kritischen Infrastruktur“ beschäftigt sind.

Sie wurden dazu bereits durch die Kita-Leitungen informiert.

Voraussetzung für eine Notfallbetreuung ist die schriftliche Erklärung der Erziehungs-berechtigten auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Formblatt, dass die Bedingungen für die Notfallbetreuung vorliegen. Die Kita-Leitungen sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers zu verlangen.

Wenn Sie Fragen zur Notfallbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an uns.

 

2. Was geschieht während des Betretungsverbots:

Unsere Mitarbeitenden sind zunächst weiter in den Kitas tätig. Wir wollen die Zeit nutzen, u.a. werden wir die Planungstage, Vorbereitungszeiten, konzeptionelle Arbeiten, gesetzliche Dokumentationspflichten, Reinigungstätigkeiten, etc. in dieser Zeit bündeln, so dass die Arbeit in diesen Wochen den Kindern zu Gute kommen wird. Wir wollen uns so organisieren, dass nach Ende des Betretungsverbotes möglichst wenig weitere Schließtage für die Eltern in diesem Jahr anfallen und sich die Fachkräfte weitestgehend auf die Betreuung der Kinder konzentrieren können. Wir wollen uns so gut wie möglich auf die Zeit nach dem Betretungsverbot vorbereiten.

Sollte sich die Lage weiter verschärfen bzw. es zu weiteren Einschränkungen wie Ausgangssperren kommen, dann können sich hierzu auch Änderungen ergeben.

 

3. Essenspauschale und Elternbeiträge

Die Essenspauschale für April werden wir nicht einziehen. Die ca. 2 Wochen des Betretungsverbots im März werden sozusagen mit den ca. 2 Wochen, die die Kita nach dem bis jetzt festgelegten Ende des Betretungsverbots nach dem 17.04. wieder geöffnet hat, „verrechnet“.

Eine anteilige Erstattung von Elternbeiträgen für Monate, in denen die Kita während des Betretungsverbots nur teilweise geöffnet hat, werden wir nicht durchführen. Zumal sich  unsere Betriebs- und Personalkosten nicht bzw. kaum verringern werden. Wir dürfen Sie dafür um Ihr Verständnis bitten.

Daher werden wir zunächst auch für April die Elternbeiträge einziehen. Nach bisheriger Festlegung werden die Kitas ja im Laufe des Aprils wieder geöffnet sein. Sollte das Betretungsverbot verlängert werden und zum Beispiel die Kitas den gesamten April 2020 geschlossen sein, werden wir die Sach- und Rechtslage neu bewerten. Gegebenenfalls werden wir dann im nachfolgenden Monat, also zunächst für Mai 2020, keine Elternbeiträge einziehen.

 

4. Aufrechterhalten des Kontakts zu den Kindern auch während des Betretungsverbotes

Für unsere Kinder ist die aktuelle Situation sicher auch herausfordernd und nicht einfach zu bewältigen. Unsere Mitarbeitenden in den Kitas prüfen daher, wie sie möglicherweise auch während des Betretungsverbotes Kontakt zu Ihren Kindern aufrechterhalten können. Dies könnte eine Anregung zum Basteln, eine Geschichte zum Vorlesen oder auch nur ein kleiner Gruß sein.

Ein PDF mit allen Informationen zum Download und Ausdruck finden Sie hier.

Wir hoffen mit Ihnen gemeinsam, dass wir möglichst schnell wieder zur Normalität zurückkehren können. Geben Sie auf sich acht und bleiben Sie gesund!

gez.:   

Gerhard Bachert

Gesamtleitung Kindertageseinrichtungen

Kongregation der Schwestern des Erlösers

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